NACH OBENZURÜCK

Minitrix BR 17 212      

Umbauanleitung: Ein TRIX 66830 passt in den Tender. Hier jedoch der Einbau eines DHL100 von Döhler & Haass, zusätzlich UNTEN Anschlussbild Lenz
Lok und Tender an der Tenderdeichsel trennen. Tendergehäuse abnehmen, Kabel ablöten, Platine entfällt ganz und wird durch selbst hergestellte Platte aus dünnerem Platinenmaterial ohne Kupferbeschichtung ersetzt. An die Motorkohlebleche wird je eine Litze schwarz und grün angelötet. Dies geschieht natürlich in abgeklippsten Zustand der beiden Bleche. In die selbstgemachte Decoderaufnahme werden hinten zusätzlich zwei Löcher gebohrt und die beiden Litzen vom Motor nach oben durchgesteckt.
Ich habe das Platinchen an je einem Punkt vorn und hinten mit Sekundenkleber etwas fixiert. Der Decoder wird mit Tesa-Doppelklebeband befestigt. Die beiden Litzen vom Motor werden an Punkt 1 und zwei des DHL100 gelötet.
Jetzt wird das Lokgehäuse abgenommen und der Lampenhalter aus der Aufnahme gedreht (Bajonettverschluss). Danach wird die rote Halterung der Stromabnahmefedern aus dem Lokunterteil ausgeklippst. Das Lampenkabel wird abgelötet und eine Litze weiß kommt an die Niete des Bajonettverschlusses, sie wird innen durchgeführt und ev. an der Seite mit etwas Sekundenkleber fixiert. Die hinteren beiden Kabel werden durch etwas längere blaue und rote Litze ersetzt. Dann wird die rote Halterung wieder eingebaut, die weiße Litze darf nicht über dem hinteren Loch verlaufen sonst Kurzschluss durch Befestigungsschraube.
Lokgehäuse wieder aufsetzen und Tender anschrauben. Verkabelung wie folgt: Blau an Pin 3, im Bild von oben nach unten, rot an Pin 4, weiß an Pin 6, Pin 5 bleibt frei weil diese Lok keine Lampe hinten hat. Dies kann ein Bastler jedoch mit einer weißen Miniatur-Mikrobirne ändern, sie käme dann an Pin 5.
Copyright Hinweis

Alle Texte, Bilder, Audio-Dateien und weitere hier veröffentlichte Daten, mit Ausnahme von anders gekennzeichneten Artikeln,
sind urheberrechtlich geschützt. Jede Reproduktion oder Wiedergabe des Ganzen oder von Teilen ist untersagt,
soweit sie nicht schriftlich genehmigt wurde.